Was kostet eine Wertermittlung ?

Grundsätzlich können Honorare für Privatgutachten zwischen dem Sachverständigen und seinem Auftraggeber frei vereinbart werden. In Bereichen mit gesetzlichen Honorarordnungen sind jedoch diese gesetzlichen Honorar- oder Gebührenordnungen zwingend anzuwenden.

Die Kosten für Privatgutachten werden gemäß der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure - HOAI –  berechnet. Spezielle Grundlage für die Berechnung des Honorars für Wertermittlungen ist der § 34 der HOAI. Die Höhe des Honorars bestimmt sich in Abhängigkeit des ermittelten Verkehrswerts (bzw. in Abhängigkeit anderer Wertarten wie z.B. Beleihungswert, Versicherungswert etc.)  des Wertermittlungsobjekts sowie  nach dem Schwierigkeitsgrad der Gutachtenerstellung. 

§ 7 HOAI legt in Abs. 1 fest, dass neben dem Gutachtenhonorar die dem Sachverständigen entstandenen Auslagen (Nebenkosten) berechnet werden können

(z.B. Post – und Fernmeldegebühren, Vervielfältigungen von Fotos, Zeichnungen etc,  Fahrtkosten etc.).